Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
DK IT & Cloud
Inhaber: David Kulikov
Uppen Brinke 4a
32369 Rahden
Deutschland
Telefon: 0176 21491404
E-Mail: info@dk-it-cloud.de
Website: https://dk-it-cloud.de
Stand: Februar 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen DK IT & Cloud, Inhaber David Kulikov (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Die AGB gelten insbesondere für folgende Dienstleistungen: PC-Reparatur und Hardware-Service, Software-Installation und -Konfiguration, Netzwerkplanung und -einrichtung, Managed-IT-Services, Cloud-Lösungen und Cloud-Migration, Microsoft 365-Einrichtung und -Administration, IT-Sicherheitslösungen, Webdesign und Webentwicklung, Remote-Support sowie Vor-Ort-Service.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Soweit einzelne Regelungen nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, ist dies ausdrücklich vermerkt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen für Privatkunden und Unternehmen. Art und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(2) Zu den möglichen Leistungen zählen insbesondere:
- Diagnose, Reparatur und Wartung von Computern, Laptops und Peripheriegeräten
- Installation, Konfiguration und Aktualisierung von Betriebssystemen und Anwendungssoftware
- Einrichtung und Administration von Netzwerken (LAN, WLAN, VPN)
- Cloud-Migration und Einrichtung von Cloud-Diensten (Microsoft 365, Azure, Google Workspace u. a.)
- Managed-IT-Services mit laufender Überwachung und Betreuung der IT-Infrastruktur
- IT-Sicherheitsberatung, Firewall-Konfiguration, Virenschutz und Datensicherungskonzepte
- Erstellung und Pflege von Webseiten
- Remote-Support per Fernwartungssoftware sowie Vor-Ort-Service
(3) Beratungsleistungen stellen Empfehlungen dar, die nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Die Entscheidung über deren Umsetzung liegt allein beim Auftraggeber.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer,
- Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber (schriftlich, per E-Mail oder über das Kontaktformular der Website),
- konkludentes Handeln, insbesondere durch Beginn der Leistungserbringung mit Einverständnis des Auftraggebers (z. B. Beginn einer Remote-Support-Sitzung oder Vor-Ort-Tätigkeit).
(3) Bei Managed-IT-Verträgen und laufenden Betreuungsverträgen bedarf der Vertragsschluss der Schriftform. Die jeweilige Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen werden im Einzelvertrag geregelt.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der gültigen Preisliste genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern nicht anders angegeben, sind die Preise Endpreise gemäß § 19 Abs. 1 UStG ohne Ausweis von Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung), solange diese Anwendung findet. Sollte der Auftragnehmer zur Erhebung von Umsatzsteuer verpflichtet sein, wird dies im Angebot gesondert ausgewiesen.
(2) Für Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden (z. B. Reparaturen, Remote-Support, Vor-Ort-Einsätze), erfolgt die Abrechnung in Einheiten von je 15 Minuten, sofern nicht anders vereinbart. Angebrochene Zeiteinheiten werden anteilig berechnet.
(3) Fahrtkosten für Vor-Ort-Einsätze werden gesondert berechnet, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart. Bei Verbrauchern gilt die gesetzliche Zahlungsfrist.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB). Bei Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(6) Bei umfangreicheren Projekten (z. B. Cloud-Migration, Webdesign, Netzwerkplanung) kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen oder eine Vorauszahlung vereinbaren.
§ 5 Lieferung und Leistungserbringung
(1) Liefertermine und Leistungszeiträume sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen je nach Vereinbarung:
- Remote (Fernwartung): Über eine sichere Fernwartungssoftware. Der Auftraggeber stellt den Zugang zu den betreffenden Systemen bereit.
- Vor-Ort-Service: Am Standort des Auftraggebers. Termine werden im Voraus vereinbart.
- Werkstatt: Geräte werden vom Auftraggeber angeliefert oder nach Vereinbarung abgeholt und nach Fertigstellung zurückgegeben.
(3) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Lieferverzögerungen von Ersatzteilen, Ausfall von Drittanbieter-Diensten), berechtigen den Auftragnehmer zur Verlängerung der Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung.
(4) Teilleistungen sind zulässig, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
(5) Bei Managed-IT-Verträgen werden die vereinbarten Service-Level-Agreements (SLA) hinsichtlich Reaktionszeiten und Verfügbarkeit im Einzelvertrag festgelegt.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der üblichen Sorgfalt eines IT-Dienstleisters. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Für Reparaturleistungen an Hardware gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Leistungserbringung, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
(3) Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die vom Auftragnehmer durchgeführten Arbeiten und die von ihm gelieferten Ersatzteile. Für Fremdsoftware und Drittanbieter-Cloud-Dienste (z. B. Microsoft 365, Azure, Google Workspace) gelten die jeweiligen Garantiebedingungen und Nutzungsbedingungen des Herstellers bzw. Anbieters.
(4) Die Haftung des Auftragnehmers für Schadensersatzansprüche ist wie folgt beschränkt:
- Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
- Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, sofern der Auftraggeber es unterlassen hat, eine ordnungsgemäße Datensicherung (Backup) vorzunehmen. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich auf die Notwendigkeit einer Datensicherung hin.
(6) Für Schäden an Hard- oder Software, die durch fehlerhaftes Zubehör, unsachgemäße Bedienung oder durch Eingriffe Dritter entstanden sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten und Unterlagen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Vor Beginn von Reparatur-, Wartungs- oder Installationsarbeiten hat der Auftraggeber eine vollständige Datensicherung aller auf den betreffenden Geräten und Systemen befindlichen Daten vorzunehmen. Der Auftragnehmer weist hierauf gesondert hin.
(3) Bei Remote-Support ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, eine stabile Internetverbindung sowie den Zugang zur Fernwartungssoftware bereitzustellen und während der Sitzung erreichbar zu sein.
(4) Bei Vor-Ort-Einsätzen hat der Auftraggeber den Zugang zu den Räumlichkeiten und den betreffenden IT-Systemen zu gewährleisten.
(5) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über die erforderlichen Lizenzen für die von ihm eingesetzte Software verfügt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Lizenzlage der Software des Auftraggebers zu prüfen.
(6) Verzögerungen und Mehrkosten, die durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 8 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
(3) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers oder dessen Kunden erhält (z. B. bei Cloud-Migration, Systemadministration oder Managed-IT-Services), wird auf Verlangen des Auftraggebers eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Leistungserbringung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Vom Auftragnehmer gelieferte Hardware, Ersatzteile und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen Verlust und Beschädigung zu schützen.
(3) Im Falle von Pfandrecht oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 10 Kündigung
(1) Einzelaufträge: Einzelaufträge (z. B. Reparaturen, Einmalinstallationen) können vom Auftraggeber bis zum Beginn der Leistungserbringung kostenfrei storniert werden. Nach Beginn der Leistung sind bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten (z. B. bestellte Ersatzteile) zu vergüten.
(2) Laufende Verträge (Managed IT, Wartungsverträge): Laufende Service- und Betreuungsverträge können mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nicht abweichend geregelt. Die Mindestvertragslaufzeit wird im jeweiligen Einzelvertrag vereinbart.
(3) Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- die jeweils andere Partei trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Fristsetzung ihre vertraglichen Pflichten erheblich verletzt,
- über das Vermögen der jeweils anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform (Brief oder E-Mail).
(5) Bei Beendigung eines Managed-IT- oder Wartungsvertrages unterstützt der Auftragnehmer auf Wunsch und gegen gesonderte Vergütung bei der Übergabe der IT-Systeme und Dokumentation an den Auftraggeber oder einen Nachfolge-Dienstleister.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand: Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Rahden). Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.
(4) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(5) Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.